Die Rentenreform 2026 bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die in der öffentlichen Berichterstattung oft nur verkürzt dargestellt werden. Dazu gehören die neue Aktivrente, eine deutliche Rentenerhöhung, angepasste Steuerregeln für Neurentner und ein höherer Freibetrag bei Betriebsrenten. Welche dieser Neuerungen für Sie persönlich relevant ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab.
01 · Aktivrente Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Mit dem Aktivrentengesetz hat der Gesetzgeber einen neuen steuerlichen Freibetrag für arbeitende Rentner geschaffen. Seit dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das entspricht einem Jahresbetrag von 24.000 Euro.
Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Begrünstigung betrifft ausschließlich die Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben auch weiterhin auf den gesamten Zuverdienst zu zahlen.
Wer profitiert, wer nicht
Begrünstigt: Rentnerinnen und Rentner mit erreichter Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Nicht erfasst: Minijobs, selbständige Tätigkeiten, Honorartätigkeiten sowie Beamtenpensionen.
Zusätzlich: Das bisherige Anschlussverbot wurde aufgehoben. Befristete Verträge beim früheren Arbeitgeber sind nun auch ohne Sachgrund möglich.
02 · Rentenanpassung Rentenerhöhung ab Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Rente
Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung hat diese Anpassung am 5. März 2026 offiziell bestätigt. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt.
Die Rentenanpassung erfolgt automatisch, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Erhöhung gilt einheitlich in allen Bundesländern und betrifft alle Arten gesetzlicher Renten, darunter Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Hinterbliebenenrenten. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland profitieren von der Anpassung.
Rechenbeispiele
Eine monatliche Bruttorente von 1.200 Euro steigt um rund 50,88 Euro auf etwa 1.250,88 Euro.
Bei 1.500 Euro Bruttorente liegt der Zuwachs bei rund 63,60 Euro auf etwa 1.563,60 Euro.
Bei 1.800 Euro Bruttorente sind es rund 76,32 Euro mehr, also etwa 1.876,32 Euro.
03 · Besteuerung Besteuerung der Rente: Was Neurentner 2026 wissen sollten
Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern. Die verbleibenden 16 Prozent bilden den persönlichen Rentenfreibetrag, der für die gesamte Bezugsdauer als fester Eurobetrag festgeschrieben wird. Bestandsrentner behalten ihren bisherigen Freibetrag unverändert.
Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Gesamteinkommen ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag überschreitet, entsteht eine Steuerpflicht.
Der Besteuerungsanteil steigt seit 2023 um jährlich 0,5 Prozentpunkte. Eine vollständige Besteuerung (100 Prozent) der gesetzlichen Rente ist damit für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen, die 2058 oder später erstmals eine Rente beziehen.
04 · Betriebsrente Betriebsrente: Höherer Freibetrag bei Krankenversicherungsbeiträgen
Für Betriebsrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Dieser Betrag errechnet sich als ein Zwanzigstel der bundeseinheitlichen Bezugsgröße, die 2026 bei 3.955 Euro pro Monat liegt. Liegt die Betriebsrente unterhalb des Freibetrags, fallen darauf keine Krankenversicherungsbeiträge an.
Gegenüber dem Vorjahr (187,25 Euro) ist der Freibetrag um 10,50 Euro gestiegen. Der Freibetrag gilt ausschließlich für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. In der Pflegeversicherung wird weiterhin der volle Beitragssatz auf die gesamte Betriebsrente fällig, sofern die entsprechende Freigrenze überschritten wird.
05 · Lebenssituation Wen betrifft die Rentenreform 2026? Ein Überblick nach Lebenssituation
Die einzelnen Neuregelungen greifen sehr unterschiedlich. Wer sich fragt, welche Änderungen für ihn oder sie persönlich relevant sind, findet hier eine Orientierung nach typischen Lebenssituationen.
Erstmals in Rente 2026
Relevant sind vor allem der neue Besteuerungsanteil von 84 Prozent, der festgeschriebene Rentenfreibetrag sowie die Rentenerhöhung ab Juli 2026.
Bereits in Rente
Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt unverändert. Relevant sind die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent und, soweit zutreffend, die Mütterrente III ab 2027.
Weiterarbeit nach Regelaltersgrenze
Für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner gilt der neue Aktivrenten-Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich. Minijobs sind davon ausgenommen.
Mit zusätzlicher Betriebsrente
Der höhere GKV-Freibetrag von 197,75 Euro monatlich kann die Krankenversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente reduzieren.
Kinder vor 1992 geboren
Die Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Pro Kind werden dann drei volle Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, ein halber Entgeltpunkt mehr als bisher.
Mit geringfügigem Zuverdienst
Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich. Der Aktivrenten-Freibetrag gilt jedoch nicht für Minijobs, da es sich nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt.
06 · Selbsteinschätzung Betrifft mich das? Ein kurzer Selbst-Check
Die folgenden Fragen können helfen, eine erste Orientierung zu finden, welche Neuregelungen im Alltag eine Rolle spielen. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung oder eine qualifizierte Steuerberatung.
- Gehen Sie 2026 erstmals in Rente? Dann greift der neue Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Der persönliche Rentenfreibetrag wird für die gesamte Bezugsdauer festgeschrieben.
- Arbeiten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig? Der Aktivrenten-Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich kann Ihre Steuerlast auf den Zuverdienst deutlich reduzieren.
- Beziehen Sie eine Betriebsrente über 197,75 Euro monatlich? Auf den Betrag oberhalb des Freibetrags werden weiterhin Krankenversicherungsbeiträge fällig. Die Pflegeversicherung bleibt von diesem Freibetrag unberührt.
- Haben Sie Kinder, die vor 1992 geboren wurden? Die Mütterrente III tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und erkennt pro Kind drei Jahre Kindererziehungszeit an. Auszahlungen sind ab 2028 vorgesehen.
- Haben Sie neben der Rente einen Minijob? Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Der Aktivrenten-Freibetrag gilt für Minijobs nicht, sondern nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
07 · Häufige Fragen Häufige Fragen zur Rentenreform 2026
08 · Rechtsstand Rechtsstand und Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Nicht alle Punkte der Rentenreform 2026 sind bereits abschließend verabschiedet. Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Stand (Stand: 16. April 2026):
| Regelung | Status | Wirksam ab |
|---|---|---|
| Aktivrente (2.000 Euro Freibetrag) | Verabschiedet | 1. Januar 2026 |
| Rentenanpassung 4,24 Prozent | Verabschiedet | 1. Juli 2026 |
| Haltelinie Rentenniveau 48 Prozent bis 2031 | Verabschiedet | Gesetz beschlossen 5./19.12.2025 |
| Freibetrag Betriebsrente GKV (197,75 Euro) | Verabschiedet | 1. Januar 2026 |
| Minijob-Grenze 603 Euro / Mindestlohn 13,90 Euro | Verabschiedet | 1. Januar 2026 |
| Mütterrente III | Verabschiedet | 1. Januar 2027 (Auszahlung ab 2028) |
| Altersvorsorgedepot | Im Gesetzgebungsverfahren | Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrats steht aus. |
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 unverändert bei 18,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 8.450 Euro monatlich.